Kündigung? Erst zur BfA, dann zum Anwalt - sonst wird`s teuer!
- Jana Steffen, Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
- 28. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Es droht eine Sperrzeit, wenn Sie diese Frist verpassen!

Unser TIPP: Nutzen Sie auch die Online-Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit. Dies reicht für die Erstmeldung.
Was ist zu tun bei einer Kündigung?
Welches sind die wichtigsten Fristen?
Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, was nun zu tun ist?
Zunächst: Ruhe bewahren!
Ab jetzt müssen Sie folgende wichtigen Fristen beachten:
Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BfA) arbeitssuchend melden. Es handelt sich dabei lediglich um eine einfache Anmeldung / Registrierung bei der örtlich zuständigen BfA. Dies gilt grds. immer, es sei denn, es sind bis zum Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses noch mehr als 3 Monate offen. Dann brauchen Sie sich erst 3 Monate vorher melden (Achtung: gilt daher nur bei langen Kündigungsfristen). Gleiches gilt für befristete Arbeitsverhältnisse. Auch hier müssen Sie sich 3 Monate vor Ablauf der Befristung melden.
Verpassen Sie diese Meldefrist, verhängt die BfA eine Sperrzeit von 1 Woche - unabhängig, ob die Fristversäumnis 1 Tag oder 1 Woche beträgt.
Die Klagefrist, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich zu prüfen und damit die Chancen auf eine Abfindung zu wahren, beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung. Hatten Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis und möchten gerichtlich prüfen lassen, ob diese Befristung rechtmäßig war, beträgt die Klagefrist 3 Wochen ab dem letzten Tag der Befristung.
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