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Der Lohn fehlt - Was muss ich beachten?

Aktualisiert: 29. Jan. 2021

Ein Arbeitsvertrag hat viele Tücken. Manchmal kann man dadurch Geld verlieren. Manchmal hat man aber auch Glück. Was zu beachten ist:

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TIPP: Ob ein Tarifvertrag vereinbart ist, findet sich oft am Anfang des Arbeitsvertrages. Ausschlussklausel stehen dagegen meistens ganz hinten, in einem der letzten Abschnitte.


Oft fällt die Entscheidung nicht leicht. Soll man den Arbeitgeber auf den offenen Lohn, die fehlenden Überstunden ansprechen oder nicht. Gerade in Kleinbetrieben, in denen man eng mit dem Chef zusammenarbeitet, fällt dies oft schwer. Wenn der Betrieb finanziell gut dasteht oder der Chef ein Choleriker ist, möchte man als Arbeitnehmer nicht unbedingt unangenehm auffallen.

Was aber, wenn man nichts sagt oder tut? Welche Risiken bestehen dann?


Die Antwort darauf findet sich meistens im Arbeitsvertrag. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (wie zB Lohn) verfallen nämlich häufig, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.


Ist in dem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag vereinbart worden, richten sich die Verfallfristen danach. Manchmal gilt ein Tarifvertrag auch, wenn er (unter Umständen sogar ausdrücklich) nicht vereinbart wurde, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies gilt zB in Teilen beim Friseurhandwerk.

Hat der Arbeitnehmer nicht innerhalb der im Tarifvertrag genannten Fristen seine Ansprüche ggü dem Arbeitgeber geltend gemacht, sind sie (meistens) weg. Die Chancen stehen dann schlecht, später noch etwas zu erhalten.


Oft ist ein Tarifvertrag aber nicht anwendbar. Dann kommt es darauf an, ob ein Verfall der Ansprüche im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Diese Klauseln haben keine einheitliche Bezeichnung, heißen aber oft Ausschlussklausel oder Verfallklausel und beginnen häufig mit "... Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist ..."


Jetzt kommt es auf anwaltliche Fachkenntnisse an, um die Klauseln richtig zu bewerten. Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen und immer neuer Rspr. sind diese Klausel häufig unwirksam. Arbeitsverträge werden von Arbeitgebern geschrieben. Diese wollen natürlich immer ihre Interessen im Vertrag gesichert wissen. Oft handeln Arbeitgeber dabei nach dem Grundsatz: Das Beste und überhaupt Alles für mich. Dies widerspricht aber der arbeitnehmerfreundlichen Grundeinstellung im deutschen Arbeitsrecht. Deshalb gibt es viele Fallstricke, die diese Klauseln aushebeln. Als Beispiel seien hier nur zu kurze Fristen (unter 3 Monaten, Ausnahme: Tarifvertrag) oder falsche Formulierungen (Schriftformerfordernis in Verträgen ab dem 01.10.2016) genannt.


Ist die Verfallklausel aber falsch, dann entfällt sie in ihrer Gesamtheit. Sie wird also nicht einfach angepasst an das richtige Maß, sondern sie ist vollständig weg.


In diesem Fall gilt, ebenso wie in den Fällen, in denen weder Tarifvertrag noch Klauseln gegeben sind eine 3jährige Verfallfrist zum Ende des Jahres.






 
 
 

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